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Die Aufgaben einer Innung sind vielfältig. Der zentrale Punkt ist, das Handwerk und den Berufstand zu pflegen. Im Detail nachzulesen sind die Aufgaben der Uhrmacherinnung Mittelfranken in deren Satzung, die wir hier in Auszügen veröffentlichen.

Aufgabe der Uhrmacherinnung Mittelfranken ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie

  1. Aufgabe der Uhrmacherinnung Mittelfranken ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie
    1. den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
    2. ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben,
    3. entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern,
    4. die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist,
    5. das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachscholen errichten oder unterstützen und Lehrgänge veranstalten,
    6. bei der Verwaltung der Berufsscholen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken,
    7. das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern,
    8. über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten,
    9. die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
    10. die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.
  2. Die Uhrmacherinnung Mittelfranken soll
    1. zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern,
    2. bei der Vergebung öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergebungsstellen beraten,
    3. das handwerkliche Pressewesen unterstützen.
  3. Die Uhrmacherinnung Mittelfranken kann
    1. Tarifverträge abschließen, soweit und solange solche Verträge nicht durch den Innungsverband für den Bereich der Uhrmacherinnung Mittelfranken geschlossen sind,
    2. für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit errichten,
    3. bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern auf Antrag vermitteln.
  4. Die Uhrmacherinnung Mittelfranken kann auch sonstige Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Innungsmitglieder durchführen.
  5. Die Errichtung und die Rechtsverhältnisse der Innungskrankenkassen richten sich nach den hierfür geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen.

Mitgliedsantrag herunterladen

Um Mitglied in der Uhrmacherinnung Mittelfranken zu werden laden Sie bitte die PDF-Datei herunter (auf das Bild klicken). Drucken Sie sie aus und füllen Sie die notwendigen Felder aus. Bitte schicken Sie unterschriebene Formular als Scan an info@uhrmacherinnung-mittelfranken.de, per Post an die in der Fußzeile angegebene Adresse oder per Fax an: 09174/48579.

Bei Fragen erreichen Sie unseren Obermeister Manuel Philipp unter der Telefonnummer 09147 870.

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